Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Anzahl von Teilnehmenden oder im Krankheitsfall, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet.